Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen die grundlegenden Bedingungen und Regeln fest, die für sämtliche Transaktionen und Vereinbarungen zwischen unserem Unternehmen und unseren Kunden und Lieferanten gelten.
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Allgemeines
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich für alle unsere Lieferungen. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis widersprechender oder von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichender Bestimmungen des Käufers die Ware ohne Vorbehalt liefern bzw. die Bestellung ohne Vorbehalt annehmen. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
Bestellungen
Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, ist dies zum Abschluss eines Vertrages rechtsverbindlich. Telefonische oder mündliche Bestellungen sind für den Käufer ebenso verbindlich. Alle Angebote sind freibleibend, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch uns. Erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch uns kommt ein Kaufvertrag zustande. Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist maßgebend für den Kaufvertrag. Widerspricht der Käufer nicht unverzüglich, so wird die Auftragsbestätigung akzeptiert. Der Zwischenverkauf bleibt stets vorbehalten. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nicht befugt.
Preise, Zahlungsbedingungen
Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Sämtliche Beträge sind in Euro zu bezahlen. Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn- und Materialkosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertrags-abschluss erfolgen, vorbehalten. Bei Neukunden erfolgen die ersten 3 Aufträge per Vorkasse. Danach erfolgt eine Umstellung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeglichen Abzug. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Wir sind berechtigt, Lieferungen auch aus anderen Verträgen einzustellen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Lieferzeit, Lieferumfang
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des
nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Drohende Terminverzögerungen werden unverzüglich dem Käufer mitgeteilt, wenn diese von uns erkannt werden. Die Einhaltung von angegebenen Lieferterminen und Fristen setzt die rechtzeitige Selbstbelieferung voraus. Sollten wir nicht in der Lage sein, trotz Einhaltung aller Pflichten und ohne Selbstverschulden, aufgrund nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung, die vereinbarten Fristen und Termine einzuhalten, haften wir nicht für den Lieferverzug. In diesem Fall, verpflichten wir uns, zustehende Ersatzansprüche an den Käufer abzutreten. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn höhere Gewalt, falsches Material, keine Lieferung oder nicht rechtzeitige Lieferung durch einen Vorlieferanten vorliegt, welche die Lieferung bedeutend behindert oder unmöglich macht und dies von uns nicht zu vertretende Schwierigkeiten auf unbestimmte Zeit bedeutet. Sollten wir die Lieferfrist nicht einhalten können, welche
auf durch höhere Gewalt verursachte Ereignisse (Transportstörungen, Betriebsstörungen, usw.) zurück zu führen ist, so verlängert sich die Lieferfrist um die vorübergehende Dauer des Lieferhindernisses, welche wir nicht zu vertreten haben.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehr-aufwendungen, zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. Bei nicht wahrheitsgemäßen oder unvollständigen Angaben des Käufers, können wir ebenfalls vom Vertrag zurücktreten. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt. Teillieferungen durch uns sind möglich, soweit es für den Käufer zumutbar ist und dem Käufer keine Mehrkosten entstehen. Wir behalten uns vor, die tatsächlich gelieferte Menge gegenüber der bestellten Menge um bis 20% zu unter- bzw. überschreiten.
Gefahrübergang, Eigentumsvorbehalt
Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen transportiert, so geht mit der Übergabe an den Frachtführer, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Dies gilt auch wenn der Kunde die Kaufsache oder Leergut zurücksendet. Verzögert sich die Lieferung bzw. Abholung auf Veranlassung des Bestellers um mehr als 1 Monat ab der Bereitstellung der Ware, wird auf Gefahr und Kosten des Käufers die Ware bei uns eingelagert. Verpackung und Transportart werden von uns gewählt. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache mit Sorgfalt zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält. Der Besteller hat uns sofort schriftlich zu benachrichtigen, wenn sich die Besitzverhältnisse oder andere Kreditbeurteilungen ändern.
Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen gegenüber dem Abnehmer aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Rechnungsbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesonderFe kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen, wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
Mängelhaftung, Gewährleistung
Mängelansprüche bei typen-/sortenreinen Mahlgütern, Regranulaten sowie nicht typgerechter Ware (NT-Ware) bestehen nicht, wenn diese trotz größter Sorgfalt, nur geringe Abweichungen und Schwankungen der Qualität, des Farbtons oder minimale Verunreinigung haben. Bei typen-/sortenreinen Mahlgütern, Regranulaten oder nicht typgerechter Ware (NT-Ware) müssen Sie als Verarbeiter des Materials selbst testen und entscheiden, ob die Spezifikationen Ihren Anforderungen entsprechen. Durch den Aufbereitungsprozess können sich die Eigenschaften von Mahlgütern und Regranulaten gegenüber der Originalware ändern. Jedem Käufer sind diese Problematiken auch bei der modernsten Aufbereitung bekannt und muss sich dieses Risikos bewusst sein. Es ist somit eine alleinige Entscheidung des Käufers, ob
er für einen gedachten Verwendungszweck statt Originalware Regranulat, Mahlgut oder nicht typgerechter Ware (NT-Ware) einsetzt. Vor dem Auftrag können gerne Muster von der Ware dem Käufer zu gesendet werden. Sollte sich nach dem Kauf das Material als ungeeignet erweisen, können wir nicht haftbar gemacht werden. Eine Produkthaftung ist somit ausgeschlossen. Bei einem Lohnauftrag, haftet der Kunde für alle Schäden und Kosten, gegenüber dem Auftragnehmer sowie Dritte (Subunternehmen), die durch das angelieferte Material (z.B. enthalten von Fremdkörpern, Verunreinigungen, anderen Kunststoffen, etc.) verursacht wurden.
Dies beinhaltet insbesondere Maschinenstillstandzeiten (z.B. für Reparatur, Reinigung, etc.) und die damit verbunden Kosten für Personal, Instandsetzung, Material, Produktionsausfall, Transportkosten, etc.
Der Warenempfänger hat die Lieferung nach Eintreffen sofort auf Mängel zu untersuchen. Eindeutige Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von zehn Werktagen, gerechnet ab Wareneingang oder bei verborgenen Mängeln ab Entdeckung innerhalb 7 Werktagen jedoch spätestens nach 60 Tagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Bei Transportschäden sind diese in Gegenwart des Frachtführers schriftlich festzuhalten. Ansonsten gilt die Lieferung als genehmigt. Mängelansprüche verjähren nach 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder die Vergütung mindern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt. Der Besteller hat uns Gelegenheit zu geben, die Reklamation zu prüfen und an Ort und Stelle zu besichtigen. Wird dies verweigert, gilt die Kaufsache ebenfalls als fehlerfrei angenommen. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Weitere Ansprüche des Bestellers, wie Schadensersatz statt Leistung oder Ersatz eines sonstigen direkten oder indirekten Schadens, einschließlich Begleit- und Folgeschaden, sowie Bearbeitungsaufwand einer Reklamation, egal aus welchem Rechtsgrund, sind unwirksam. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit.
Wurde die bemängelte Kaufsache komplett oder zum Teil von einem Dritten bezogen, werden bei etwaigen Sachmängelrechten gegen den Vorlieferanten diese an den Käufer übergeben. In diesem Fall können wir für die Mangelhaftigkeit der Sache nicht verantwortlich gemacht werden. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche, vom Vertrag zurücktreten. Wir sind nicht verpflichtet Ersatzlieferungen zu tätigen. Werden vom Besteller oder Dritten Änderungen an der Kaufsache vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Vertragsstrafen (Konventionalstrafen, pauschalierter Schadensersatz etc.), denen sich der Besteller von Dritten verpflichtet sieht, kann er, unabhängig von den sonstigen Voraussetzungen, nur dann gegenüber uns geltend machen, wenn dies vorher schriftlich zwischen uns und dem Käufer vereinbart wurde bzw. vor Vertragsabschluss der Käufer uns auf die möglichen Vertragsstrafen von Dritten schriftlich hingewiesen hat. Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlich unser Geschäftssitz.
Datenschutz, Rechtswirksamkeit
Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten über den Verkäufer, auch wenn diese von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern und durch von uns beauftragte Dritte bearbeiten und speichern zu lassen. Der Käufer verpflichtet sich darüber hinaus, die Geschäfte bzw. Informationen und Daten streng vertraulich zu halten und nur zu Zwecken der gemeinsamen Zusammenarbeit zu verwenden.
Nur durch die Zustimmung von uns, dürfen diese an Dritte weitergegeben werden. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Etwaige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages durch den Käufer bedürfen zu
ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns, dies gilt auch für eine Abweichung von dem vertraglichen Schriftformerfordernis selbst. Rechtserhebliche Willenserklärungen des Käufers wie Kündigungen, Rücktrittserklärungen oder Verlangen nach Schadensersatz sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Es gilt an ihrer Stelle das von den Parteien Gewollte, im Übrigen die gesetzliche Regelung. In keinem Fall wird die betreffende Bestimmung in diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen durch Geschäftsbedingungen des Käufers ersetzt.
Allgemeine Einkaufsbedingungen
Allgemeines
Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Verkäufer einschließlich der Zukünftigen gelten ausschließlich diese Einkaufsbedingungen. Anderen Verkaufsbedingungen oder sonstigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers wird hiermit widersprochen. Sie werden nicht angewendet. Wir sind berechtigt, unsere Einkaufsbedingungen mit Wirkung für die zukünftige gesamte Geschäftsbeziehung mit dem Verkäufer nach einer entsprechenden Mitteilung zu ändern. Besteht zwischen dem Verkäufer und uns eine Rahmenvereinbarung, gelten diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen sowohl für diese Rahmenvereinbarung als auch für den einzelnen Auftrag. Die Erstellung von Angeboten ist für uns kostenlos.
Bestellungen
Unsere Bestellungen können nur innerhalb von zwei Wochen ab Bestelldatum unverändert angenommen werden. Nur schriftlich erteilte Bestellungen sind für uns verbindlich. Mündliche Vereinbarungen sowie Abweichungen von diesen Einkaufsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns. Bestätigte Abweichungen gelten jeweils für den einzelnen Auftrag ohne Auswirkung für die weitere Zukunft. Der Verkäufer ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch uns berechtigt, von der Bestellbeschreibung abweichende Lieferungen zu erbringen oder Leistungen durch Dritte durchführen zu lassen. Auch nach erfolgter Zusage ist der Verkäufer verpflichtet, uns auf Anforderung kostenfrei entsprechende Probemuster zur Verfügung zu stellen. Die generelle Akzeptanz des Musters entbindet den Lieferanten nicht von seinen sonstigen vertraglichen Verpflichtungen. Sie stellt auch keine Abnahme der endgültigen Lieferung dar. Der Verkäufer ist verpflichtet, auf allen Versandpapieren, Lieferscheinen und Rechnungen unsere Bestellnummer sowie die übrigen Bestellangaben (Artikel, Menge etc.) anzugeben, unterlässt er dies, kann es zur einen Verzögerung in der Bearbeitung kommen, welche von uns nicht zu verstreten ist.
Preise, Zahlungsbedingungen
Die vereinbarten Preise sind Festpreise zzgl. der gesetzlichen MwSt. und verstehen sich grundsätzlich frei der von uns angegebenen Empfangsstelle einschließlich Fracht-, Verpackungs- und Nebenkosten. Soweit der Preis nicht einschließlich Verpackung vereinbart wurde, darf die Verpackung nur zum Selbstkostenpreis berechnet werden. Mehrweg-Verpackungen wie DB-Gitterboxen, Kisten, Behälter usw. werden von uns getauscht bzw. franko an den Verkäufer zurückgegeben und sind zum vollen Rechnungswert gutzuschreiben. Preiserhöhungsvorbehalte bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von uns. Rechnungen werden durch uns entweder innerhalb 14 Tagen unter Abzug von 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen ohne Abzug beglichen. Zahlungs- und Skontofristen laufen ab Rechnungseingang, jedoch nicht vor Eingang der Ware bzw. bei Leistungen nicht vor deren Abnahme und, sofern Dokumentationen oder ähnliche Unterlagen zum Leistungsumfang gehören, nicht vor deren vertragsgemäßer Übergabe an uns. Zahlungen erfolgen per Banküberweisung, wobei es ausreichend ist, wenn die Überweisung am Fälligkeitstage bei dem Bankinstitut in Auftrag gegeben wurde. Bei der Begründung des Zahlungsverzugs kann der Zugang einer Rechnung oder anderen Zahlungsaufstellung nicht durch den Empfang der Kaufsache ersetzt werden. Der Verzugszinssatz beträgt 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Wir können Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte im gesetzlich zulässigen Umfang geltend machen.
Lieferzeit, Lieferumfang
Vereinbarte Liefertermine und -fristen sind verbindlich, drohende Terminverzögerungen sind uns unverzüglich mitzuteilen. Der Liefertermin ist das Datum des Eintreffens der Lieferung an der von uns genannten Lieferadresse. Die Lieferungen haben werktags während der üblichen Geschäftszeiten zu erfolgen. Die Annahme der gelieferten Ware bzw. das Unterzeichnen des Lieferscheins bestätigt nicht die ordnungsgemäße Qualität der Ware. Die bei Eintritt des Lieferverzugs bestehenden gesetzlichen Ansprüche können nicht ausgeschlossen werden. Bei verspäteter Lieferung, unabhängig davon, ob der Verkäufer diese zu vertreten hat, sind uns alle aus der Verspätung entstehenden Schäden zu ersetzen. Nach fruchtlosem Ablauf einer im Verzugsfalle gesetzten angemessenen Nachfrist können wir, auch ohne Androhung, die Annahme verweigern, vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz statt Leistung wegen Nichterfüllung verlangen. Sollte wir zur Übernahme nicht
in der Lage seien, welche durch höhere Gewalt (Transportstörungen, Betriebsstörungen, usw.) zurück zu führen ist, sind wir von unserer Abnahmepflicht befreit.
Jegliche Ansprüche des Lieferanten sind in diesen Fall ausgeschlossen. Teillieferungen sind nur bei ausdrücklicher Zustimmung durch uns zulässig. Mehr- oder Minderlieferungen sind nur im handelsüblichen Rahmen gestattet.
Gefahrübergang, Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung bis zur Übergabe der Ware am Bestimmungsort. Die Lieferungen
sind auf seine Kosten gegen Transport-schäden zu versichern. Bei bestehenden Eigentumsvorbehaltsrechten des Verkäufers geht das Eigentum an der Ware mit Bezahlung auf uns über, andere Arten von Eigentumsvorbehalte gelten nicht. § 449 Absatz 2 BGB ist nicht abdingbar. Der Verkäufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf uns übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist,
uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
Von uns beigestelltes Material bleibt unser Eigentum und ist mit Sorgfalt zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden etc. zu versichern. Diese sind getrennt von Ihren Materialien zu lagern und als unser Eigentum zu kennzeichnen. Das Material darf nur
zur Durchführung unserer Bestellung verwendet werden. Beschädigungen an unserem Material sind von Ihnen zu regulieren. Sofern unser beigestelltes Material mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unseres beigestellten Materials zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Unterlagen oder sonstige Fertigungsmittel wie Muster, Zeichnungen, Modelle, Werkzeuge, technische Vorgaben oder ähnliches, die dem Verkäufer zur Verfügung gestellt werden oder die wir dem Verkäufer bezahlen, dürfen nur für Lieferungen an uns verwendet werden und sind unser Eigentum. Sie dürfen ebenso wenig wie die danach bzw. damit hergestellten Waren weder an Dritte weitergegeben noch für eigene Zwecke des Verkäufers benutzt werden. Sie sind geheim zu halten und müssen unverzüglich ohne Zurückhaltung von Kopien, Einzelstücken oder ähnlichem in einwandfreien Zustand an uns ausgehändigt werden, sobald der Auftrag abgewickelt ist.
Qualität, Verpackung
Die Lieferung hat frei von Sach- und Rechtsmängeln zu erfolgen und muss den anerkannten Regeln der Technik und den vertraglich vereinbarten Eigenschaften, Normen sowie den Sicherheits-, Arbeitsschutz-, Unfallverhütungs- und sonstigen Vorschriften entsprechen. Neuwaren müssen in Originalverpackung und mit der genauen Typenbezeichnung des Herstellers versehen sein. Mahlgüter müssen, wenn nicht anderes vereinbart, typen-/sortenrein, sauber (frei von Verunreinigungen und anderen Kunststoffen), trocken, entmetallisiert, entstaubt sein und aus Erstverarbeitung stammen. Die Korngröße muss zwischen 6 – 8 mm liegen. Produktionsabfälle müssen typen-/sortenrein gesammelt und eindeutig beschriftet werden. Die Materialien müssen vor Wettereinfluss usw. geschützt sein.
Über die genaue Type bzw. Sorte des Materials hat der Lieferant Auskunft zu geben oder bei deren Aufklärung zu kooperieren. Ändern sich bei langfristigen Geschäftsbeziehungen die Materialien, ist uns dies sofort mitzuteilen. Die einzelnen Gebinde müssen ordnungsgemäß und transportsicher verpackt sein. Die Verwiegung der Wertstoffe erfolgt über uns und ist verbindlich vereinbart. Das angegebene Nettogewicht ist abzüglich Verpackung, Fremd- und Verschmutzungsteilen. Eine Rüge gegen die Beurteilung des Material oder der Wiegenote sind unverzüglich nach Bekanntgabe statt zu finden. Es wird zugesichert, dass die in der Bestellung aufgeführten Produkte REACH und RoHS konform sind.
Mängelhaftung, Gewährleistung
Wir überprüfen beim Wareneingang die Verpackung auf Beschädigung sowie die Übereinstimmung der Frachtpapiere mit der Lieferung. Wir haben keine Laboreinrichtung, die eine Materialprüfung zulässt. Es können daher nur optische Prüfungen stichprobenartig durchgeführt werden. Sollte in der Verarbeitung des Materials ein Fehler auftreten, so ist eine Rückgabe der Ware im Originalgebinde nicht mehr möglich. Wir sind dann berechtigt, das Material in anderen geeigneten Behältnissen zurück zu geben. Eigene Warenausgangskontrolle zur Qualitätssicherung ist vom Verkäufer vorauszusetzen. Wir sind nur zur Rüge etwaiger Mängel, aber nicht zur Überprüfung der Ware verpflichtet. Bei offensichtlich verunreinigtem Material, ist dieses wieder abzuholen. Der Verkäufer haftet für alle Kosten und Schäden, gegenüber dem Käufer sowie Dritte. Bei Nicht-Zurücknahme, gilt dies als Zustimmung zur Entsorgung und Übernahme aller Kosten, sowie weitere Schadensersatzansprüchen. Wir werden die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist auf etwaige Mängel hin untersuchen und ggf. dies gegenüber dem Verkäufer rügen. Die Rüge ist rechtzeitig, sofern sie innerhalb einer Frist von zehn Werktagen, gerechnet ab Wareneingang oder bei verborgenen Mängeln ab Entdeckung, dem Verkäufer zugeht. Der Verkäufer haftet für alle Schäden und Kosten, gegenüber dem Käufer sowie Dritte, die durch das gekaufte Material
(z.B. enthalten von Fremdkörpern, Verunreinigungen, anderen Kunststoffen, etc.) verursacht wurden. Dies beinhaltet insbesondere Maschinenstillstandzeiten
(z.B. für Reparatur, Reinigung, etc.) und die damit verbunden Kosten für Personal, Instandsetzung, Material, Produktionsausfall, Transportkosten, etc.
Werden wir auf einen Mangel unseres Produktes durch Dritte hingewiesen, und dieser Mangel auf eine Ware unseres Lieferanten zurückzuführen ist, hat uns der Lieferant von Schadensersatzansprüchen freizustellen. Bei Vorliegen eines Mangels stehen uns die gesetzlichen Rechte und Ansprüche zu. Wir können nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Wird innerhalb einer gesetzten angemessenen Nachfrist der Mangel nicht behoben, können wir vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern sowie zusätzlich Schadenersatz verlangen. Der Verkäufer ist verpflichtet, uns hinsichtlich der zu liefernden Waren von Rechtsansprüchen in- und ausländischer Dritter, die aus in- oder ausländischen Patenten, Gebrauchsmustern, Urheber- oder sonstigen Rechten entstehen können, freizustellen bzw. im Falle einer derartigen Inanspruchnahme durch Dritte, den uns daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 2 Jahre. Gegen alle Risiken aus der Produkthaftung, ist der Lieferant verpflichtet, sich ausreichend zu versichern. Auf Verlangen ist diese Versicherung uns vorzulegen. Haftungsbeschränkungen des Lieferanten werden nicht geduldet. Er haftet für jeden Verschuldungsgrad.
Erfüllungsort, Gerichtsstand
Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, ist Erfüllungsort für die Zahlung und die Lieferung unser Geschäftssitz. Wenn der Verkäufer, Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist unser Geschäftssitz, Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten und Klagen.
Datenschutz, Rechtswirksamkeit
Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten über den Verkäufer, auch wenn diese von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern und durch uns beauftragte Dritte bearbeiten und speichern zu lassen. Der Lieferant verpflichtet sich darüber hinaus, die Geschäfte bzw. Informationen und Daten streng vertraulich zu halten und nur zu Zwecken der gemeinsamen Zusammenarbeit zu verwenden.
Nur durch die Zustimmung von uns, dürfen diese an Dritte weitergegeben werden. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden
unter Ausschluss des internationalen Privatrechts, des vereinheitlichten internationalen Rechts und unter Ausschluss des UN Kaufrechts. Rechtserhebliche Willenserklärungen des Verkäufers wie Kündigungen, Rücktrittserklärungen oder Verlangen nach Schadensersatz sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Etwaige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages durch den Verkäufer bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns, dies gilt auch für eine Abweichung von der vertraglichen Schriftformerfordernis selbst. Sollte eine der Bestimmungen dieser Einkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Es gilt an ihrer Stelle das von den Parteien Gewollte, im Übrigen die gesetzliche Regelung. In keinem Fall wird die betreffende Bestimmung in diesen Einkaufsbedingungen durch Geschäftsbedingungen des Verkäufers ersetzt.